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Neustarthilfe Plus?!

In den vergangenen Wochen werden wir immer wieder gefragt, ist denn das Programm Neustarthilfe Plus nicht besser als Euer Soloselbstständigen Programm?

Im Rahmen der Nachbesserungen für Förderprogramme wurde der maximale monatliche Beitrag von 1.250 €uro für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 auf bis zu 1500 € pro Monat angehoben. Die Anträge für diesen Zeitraum können bis 31. März 2022 gestellt werden. Die Neustarthilfe Plus ist eine Betriebskostenpauschale, die als Vorschuss ausgezahlt wird, auch wenn die Umsätze für den Bemessungszeitraum noch nicht feststehen. Sollte der Umsatz während der Laufzeit bei über 40 Prozent des Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen. 
Freiberufler und Soloselbstständige können die Anträge selber stellen und benötigen keinen sog. "Prüfenden Dritten". 
Der angehobene monatliche Beitrag, in Höhe von 320 € (vs. Soloselbstständigen Programm) ist ein Stück lebensnaher und die verlängerte Anmeldefrist schafft Sicherheit. Denn dann weiß jede*r Antragssteller*in genau, welche Umsätze im Bemessungszeitraum erzielt wurden. 

Prüft für Euch individuell, welches Programm für Euch das Passende ist. Hier geht es zu den FAQs.

Anmerkung: Beide Programme können nicht parallel beantragt werden. Wie bei allen Förderprogrammen darf es nie zur "Überkompensation" kommen.